Seit Cannabis mit einem THC-Wert unter einem Prozent in der Schweiz legal ist, boomt das Geschäft. Nun hat unter dem Namen CBD Star auch in Bülach ein Laden eröffnet. Aus polizei-licher Sicht ist der Umgang mit dem legalen Hanf schwierig.
Hanfläden schiessen in jüngster Zeit wie Pilze aus dem Schweizer Boden. In der Limmatstadt haben schon diverse Läden eröffnet, Grossverteiler beliefern Kioske und Tankstellen, und in drei Wochen eröffnet die Ladenkette Green Passion auch in Winterthur eine Filiale, wie der «Landbote» gestern berichtete.
Seit August 2016 ist der Verkauf von Cannabis in der Schweiz legal – unter einer Bedingung: Der Wert der psychoaktiven Substanz THC muss unter einem Prozent liegen. THC ist das bekannteste der Cannabinoide, die für den Rausch beim Hanfkonsum verantwortlich sind. Ein zweites ist Cannabidiol, kurz CBD: Es hat im Gegensatz zum THC eine stark entspannende Wirkung, wirkt aber nicht psychoaktiv.
Unter dem Namen CBD Star hat nun in Bülach Anfang März das erste dieser Geschäfte im Unterland geöffnet. Mit einem Kifferparadies muss allerdings keiner rechnen, wer das Gebäude im Bülacher Industriequartier aufsucht: Es handelt sich um ein unscheinbares Büro, das Cannabis ist als Müsterchen in Einmachgläsern versorgt, darunter liegt ein Buch, das über die Wirkung von CBD aufklärt.
Sieben Blütensorten stellt Inhaber Chris vor, der seinen Nachnamen nicht in der Zeitung sehen will – die Angst vor Ressentiments ist noch zu gross, das Business zu jung. Der Preis der Blüten pro fünf Gramm variiert zwischen 55 und 62.50 Franken. «Als am beliebtesten haben sich bis jetzt die Sorten Acapulco und Candy Kush herausgestellt», sagt Chris. Sie hätten den intensivsten Duft.
Rauchen, Kochen, Backen
Allerdings wird das Gras nicht nur zum Rauchen verwendet, sondern auch zum Kochen oder Backen. Daneben präsentiert der kleine Laden Hanföle mit unterschiedlichem Prozentgehalt Cannabidiol. Davon wird man allerdings nicht «high» – die Öle sind für ein Bad oder zum Einreiben gedacht.
Mit seinem Geschäft bewegt sich CBD Star komplett im legalen Bereich. Für die Konsumenten ist die Lage allerdings etwas verzwickt: Zwar ist das Rauchen eines Joints mit THC-Gehalt von unter einem Prozent erlaubt – Umtriebe mit der Polizei kann es dennoch geben. Denn: «Das legale Cannabis lässt sich in Geruch und Aussehen nicht vom illegalen unterscheiden», sagt Attila Uysal, Chef der Stadtpolizei Bülach. Er hat bis zum Anruf des ZU vom ersten Hanfladen derRegion allerdings nichts gewusst und verweist für die entsprechende Praxis auf die Kantonspolizei.
Jeder Joint wird konfisziert
Die wiederum bestätigt, dass das Geschäft um legales Cannabis für sie einen Mehraufwand bedeutet. «Früher war der Fall eindeutig: Wenn etwas nach Cannabis gerochen hat, wurde es eingezogen und der Besitzer geahndet. Heute ist die Sachlage komplizierter», sagt Kapo-Mediensprecher Ralph Hirt auf Anfrage. Wenn heute jemand mit einem Joint kontrolliert wird und angibt, es sei legaler Stoff, könne die Polizei das auf der Strasse nicht nachweisen.
«Der Joint wird deshalb konfisziert und dem Forensischen Institut für einen Kurztest übergeben», erklärt Hirt das Vorgehen. Stellt sich der THC-Gehalt als höher als ein Prozent heraus, wird er offiziell eingezogen, und der Raucher muss sowohl eine Busse als auch die Kosten für den Kurztest bezahlen. Fällt der Test dagegen negativ aus, geht der Joint zurück an den Polizisten, der ihn eingeschickt hat. Dort kann der Besitzer ihn abholen – und ihm wird nichts verrechnet.
Erstellt: 24.03.2017, 09:26 Uhr
Quelle Zürcher Unterländer: